Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen des Geburtshauses aus dem Bauch heraus und dessen Hebammen mit dem:der Leistungsempfänger:in.
2. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Geburtshaus aus dem Bauch heraus bzw. der leistungserbringenden Hebamme und dem:der Leistungsempfänger:in sind privatrechtlicher Natur.
3. Umfang der Leistungen
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(1) Bei Selbstzahler:innen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird1
(2) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzt:innen bzw. Krankentransporte. Diese Leistungen werden von diesen gesondert berechnet.
(3) Für vereinbarte Termine, die von dem:der Leistungsempfänger:in nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung dem:der Leistungsempfänger:in in Rechnung.
(4) Erbrachte Leistungen, die bereits von einer anderen Hebamme erbracht wurden, und von der Krankenkasse nicht übernommen werden, stellt die Hebamme dem:der Leistungsempfänger:in in Rechnung.
4. Wahlleistungen
(1) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B. geburtsvorbereitende Akupunktur.
Kosten der Geburtsvorbereitenden Akupunktur: 20€/Sitzung
(2) Ist ab der 37.0 SSW davon auszugehen, dass die Geburt außerklinisch betreut werden kann, wird eine Rufbereitschaftspauschale fällig. Diese ist am ersten Tag der Rufbereitschaft an das Geburtshaus zu zahlen. Nach Begleichung der Rechnung kann eine Kostenerstattung bei gesetzlich Versicherten durch die Krankenkasse beantragt werden. Ändert sich während der Rufbereitschaftszeit die Einschätzung zur Durchführbarkeit der Geburt im außerklinischen Rahmen (medizinisch oder persönlich) kann die Rufbereitschaftspauschale nicht zurückerstattet werden.
Kosten der Rufbereitschaftspauschalen
Geburtshausgeburt 700€
Hausgeburt 800€
Beleggeburtsoption nach Überleitung in Klinik +150€
geplante Beleggeburt 950€
Wehenbegleitung ohne Geburtsbetreuung 300€
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.